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   BGH, 14.02.1955 - II ZR 29/55   

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BGH, 14.02.1955 - II ZR 29/55 (https://dejure.org/1955,910)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1955 - II ZR 29/55 (https://dejure.org/1955,910)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1955 - II ZR 29/55 (https://dejure.org/1955,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 290
  • NJW 1955, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 14.02.1955 - II ZR 29/55
    Sollte sich der Anwalt des Klägers über Inhalt und Tragweite des § 114 Abs. 4 ZPO geirrt haben, so wäre das bedeutungslos, da der Irrtum bei Anwendung der den Umständen nach zu erwartenden Sorgfalt hätte vermieden werden können (BGHZ 5, 275 [278]).
  • BGH, 11.10.1956 - VIII ZR 247/56

    Rechtsmittel

    Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Zivilsenats an, daß ein Konkursverwalter zwar nicht ohne weiteres durch Armutszeugnisse sämtlicher an dem Rechtsstreit wirtschaftlich beteiligten Personen nachzuweisen braucht, daß keiner von ihnen die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann, daß er aber von sich aus, und zwar innerhalb der Rechtsmittelfrist, dem Gericht darlegen muß, daß nicht nur die Hasse, sondern auch die Gläubiger die zur Fortführung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht aufbringen können (BGH in LM § 114 ZPO Nr. 8, § 233 ZPO Nr. 59 = JZ 1955, 381; BB 1955, 427; vgl auchBeschluß vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 -, NJW 56, 1435; VersR 56, 522 und BGHZ 16, 290 ff).
  • BGH, 04.07.1957 - III ZR 88/56

    Rechtsmittel

    Wenn die Klagepartei sich demgegenüber damit begnügt hat, nur ihre Armut darzutun, so hat sie die von ihr unter Berücksichtigung des § 233 ZPO zu verlangende Sorgfalt nicht aufgebracht (s hierzu für die Fälle des § 114 Abs. 4 und Abs. 3 ZPO die Entscheidungen vom 14. Februar 1955 - II ZR 29/55 = BGHZ 16, 290 und 15. April 1955 - IV ZR 262/54 -).
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